Solar Eigenverbrauchslösungen
solar share vEVG / LEG / ZEV / vZEV – Ihre Möglichkeiten im Überblick
Eigenverbrauchslösungen ermöglichen es, den erzeugten Solarstrom direkt am Ort der Produktion zeitgleich zu verbrauchen – anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Die gemeinschaftliche Nutzung steigert den Eigenverbrauchsanteil und verbessert die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Je nach Modell kann der Strom im eigenen Haus, Mehrfamilienhaus, in benachbarten Liegenschaften oder ab 2026 sogar im gesamten Versorgungsgebiet der Energie Uster gebraucht werden.
Die verschiedenen Eigenverbrauchslösungen bringen sowohl für die Solarstrom-Produzierenden als auch für die Strombezüger*innen klare Vorteile. Nachstehend finden sie eine Übersicht über die verschiedenen Eigenverbrauchsmodelle.
solar share Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG)
Mehrere Parteien in einem Haus nutzen den Solarstrom, der auf dem Dach produziert wird. solar share kann auch benachbarte Gebäude einbeziehen, sofern ein gemeinsamer Netzanschlusspunkt besteht (z.B. Verteilkabine). Energie Uster übernimmt für die Eigentümer*in der PV-Anlage die Abrechnung und das Inkasso des Solarstroms. So erzielt die Anlage höhere Einnahmen als bei der Rückspeisung ins Netz. Die Teilnehmenden profitieren von attraktivem Solarstrom und erhalten eine transparente Abrechnung mit dem Bezug vom Netz und von der Solaranlage.
Vorgehen für Eigentümer*innen von PV-Anlagen
- Prüfen sie, wer an solar share vEVG teilnehmen kann – im eigenen Gebäude oder weiteren Liegenschaften mit einem gemeinsamem Netzanschlusspunkt. In der vEVG-Plattform von Energie Uster sehen sie ab Mitte Januar 2026, welche umliegenden Gebäude infrage kommen.
- Fordern sie über das Kontaktformular weitere Informationen an.
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Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Seit Januar 2026 können Produzent*innen ihren überschüssigen Solarstrom an eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) verkaufen, wodurch er direkt im Versorgungsgebiet der Energie Uster genutzt wird.
solar share – LEG Uster
Als Produzent*in oder Konsument*in im Stromverteilnetz der Energie Uster treten sie der LEG Uster bei, welche die Energie Uster betreibt. PV-Anlagenbesitzer*innen erzielen bei der Stromlieferung an die LEG Uster höhere Einnahmen als bei der Rücklieferung. Konsument*innen profitieren 2026 von leicht günstigeren Strompreisen – produziert in Uster. Energie Uster übernimmt die Abrechnung und das Inkasso für den LEG-Strom.
Vorgehen: Produzent*innen oder Konsument*innen melden sich über die Matching-Plattform der Energie Uster für die LEG Uster an.
solar share – LEG Service
Sie wollen mit Freund*innen oder Bekannten in Uster eine eigene LEG gründen? Energie Uster unterstützt sie – von der Gründung bis zur Abrechnung zum Inkasso.
Vorgehen für Eigentümer*innen von PV-Anlagen: Melden sie ihre LEG auf der Matching Plattform der Energie Uster an. Dort können sie weitere Dienstleistungen von Energie Uster anwählen. Diese Anmeldung brauchen sie auch dann, wenn sie keine Dienstleistungen von Energie Uster nutzen möchten.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Mehrere Parteien in einem Haus oder auf einem Areal nutzen gemeinsam den Solarstrom, der auf dem Dach produziert wird. Voraussetzung: Alle befinden sich hinter einem gemeinsamen Hausanschluss (HAK). Energie Uster stellt eine Rechnung an den ZEV für den Strombezug und vergütet die Rücklieferung. Die individuellen Verbräuche rechnet der ZEV selbst ab.
Vorgehen der Eigentümer*innen von PV-Anlagen
- Prüfen sie die Voraussetzungen für den ZEV (gemeinsamer HAK).
- Die Grundeigentümer*innen melden den ZEV drei Monate im Voraus bei der Energie Uster an. Ein Vertrag zwischen dem ZEV und Energie Uster regelt die Details und gilt als Anmeldung.
- Organisieren sie interne Verträge, private Zähler und die Abrechnung für ihren ZEV.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Mehrere Nachbargebäude können gemeinsam einen virtuellen ZEV (vZEV) bilden. Voraussetzung: Ein gemeinsamer Netzanschlusspunkt (z.B. Verteilkabine). Energie Uster stellt eine Rechnung an den vZEV für den Strombezug und vergütet die Rücklieferung. Die individuellen Verbräuche rechnet der vZEV selbst ab. Damit das funktioniert, stellt Energie Uster die Smart Meter-Daten der Teilnehmenden im SDAT-Format zur Verfügung.
Vorgehen der Eigentümer*innen von PV-Anlagen
- Prüfen sie die Voraussetzungen für den vZEV auf der vZEV-Plattform von Energie Uster.
- Die Grundeigentümer*innen melden den vZEV drei Monate im Voraus bei der Energie Uster an. Ein Vertrag zwischen dem ZEV und Energie Uster regelt die Details und gilt als Anmeldung.
- Organisieren sie interne Verträge und die Abrechnung für ihren vZEV