Vergütung für Energierücklieferungen aus PV-Anlagen im Jahr 2026
Standardmässig vergütet Energie Uster AG ab dem 1.1.2026 die Rücklieferung von Solarenergie gemäss gesetzlicher Vorgabe zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis (Referenz-Marktpreis) und den Minimalvergütungen. Ohne Meldung erfolgt die Vergütung entsprechend dem Referenz-Marktpreis und den Minimalvergütungen.
Mit dem Angebot «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» bietet die Energie Uster AG auf Wunsch des PV-Produzenten, der PV-Strom in das Versorgungsnetz der Energie Uster AG einspeist, alternativ einen jährlichen Festpreis für die gemeinsame Abnahme der Energie und der HKN an.
Die Zustimmung zum Angebot «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» ab dem Jahr 2026 muss bis spätestens 31. Januar 2026 erfolgen.


