solar share – LEG Service
Sie besitzen eine PV-Anlage, möchten mit ihrem Solarstrom mehr erreichen und Freunde oder Bekannte in Uster daran teilhaben lassen? Dann passt eine eigene Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) perfekt zu ihnen. Wir unterstützen sie dabei Schritt für Schritt.
Wie funktioniert eine LEG?
Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bilden sie eine Energiegemeinschaft in Uster und teilen lokal produzierten Strom direkt mit anderen.
Eine LEG bringt lokale Produzent*innen und Verbraucher*innen von Solarstrom zusammen und leistet einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Alle Kund*innen im Netzgebiet von Energie Uster können sich einer LEG anschliessen und von dieser Form der gemeinschaftlichen Stromnutzung profitieren.
Solarstrom-Produzent*innen liefern ihren erneuerbaren Strom direkt an andere Ustermer*innen. Als Verbraucher*in erhalten sie einfachen Zugang zu lokal erzeugter Energie. Und falls die Sonne mal genug liefert, stellt Energie Uster ihre Versorgung wie gewohnt sicher.
Warum sich LEG Service lohnt
Lokal erzeugter Solarstrom bleibt in Uster und versorgt direkt die Gemeinschaft. So profitieren Produzierende und Verbrauchende gleichermassen.
Vorteile für Eigentümer*innen von PV-Anlagen
Als Eigentümer*in nutzen sie ihren Solarstrom zuerst selbst (Überschusszähler).
Den überschüssigen Strom verkaufen sie, soweit möglich, an die Mitglieder ihrer LEG.
Den Rest speisen sie ins Netz von Energie Uster ein – inklusive Vergütung für Energie und Herkunftsnachweise.
Vorteile für Personen ohne eigene Photovoltaik-Anlage
Auch ohne eigene PV-Anlage können sie an einer LEG teilnehmen und regionalen, umweltfreundlichen Solarstrom nutzen.
Teilnehmende ohne PV-Anlagen beziehen zuerst den Solarstrom aus der LEG und danach – wenn nötig – Strom von Energie Uster.
Einer bestehenden LEG beitreten
Auf der nachfolgenden Matching-Plattform können sie sich als Stromproduzent oder als Stromkonsument bei einer bestehenden LEG registrieren.
So gehen sie vor: Geben sie einfach zuoberst ihre Adresse ein und klicken den Vorschlag vom System an.
Anschliessend wählen sie im unteren Bereich eine LEG an. Dann auf der rechten Seite „Beitritt“.
Im Beitrittsformular können sie ihre Angaben ausfüllen. Dafür benötigen sie auch ihre Kundennummer bei Energie Uster.
Ein Beitritt ist nach drei Monaten per Monatsbeginn möglich.
Selbst eine LEG gründen? Wir begleiten sie dabei
Sie besitzen eine PV-Anlage, möchten mit ihrem Solarstrom mehr erreichen und Freunde oder Bekannte in Uster daran teilhaben lassen?
Über unsere Matching-Plattform registrieren sie ihre LEG, laden Interessierte ein oder finden als Konsument*in eine passende Gemeinschaft.
So gehen sie vor: Geben sie in der Matching Plattform zuoberst ihre Adresse ein und klicken den Vorschlag vom System an.
Wählen sie „LEG gründen“. Anschliessend füllen sie die Informationen zur LEG aus.
Die Inbetriebnahme ist nach drei Monaten per Monatsbeginn möglich.
Von den Teilnehmenden benötigen sie die Kundennummer bei Energie Uster.
Matching-Plattform für Ihre LEG
Voraussetzungen für die Gründung einer LEG
Mindestens eine Energieerzeugungsanlage
Die ersten Mitglieder einer LEG betreiben mindestens eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie – z.B. eine Solaranlage.
Verhältnis der Anschlussleistung
Damit ihre LEG funktioniert, braucht es genügend lokal produzierten Strom. Die Leistung der PV-Anlage(n) muss mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden erreichen.
Lokale Nähe
Alle Teilnehmenden – ob Produzent*innen oder Verbraucher*innen – befinden sich im Strom-Versorgungsgebiet von Energie Uster: Uster, Werrikon, Nänikon oder Wermatswil. So bleibt der Strom ganz lokal.
Gleiche Netzebene
Alle Beteiligten befinden sich auf derselben Netzebene.
Alles, was ihre LEG braucht – einfach, sicher, komplett
Planung
Wir begleiten sie von Beginn an, prüfen die Grundlagen und stellen ihnen die Unterlagen bereit, die sie für den Start benötigen.
Umsetzung
Wir setzen gemeinsam um. Von der Gründung über die technische Integration bis zur Einrichtung der Abrechnung. Dabei unterstützen wir LEG-Vertreter*innen und Teilnehmer*innen und sorgen für einen reibungslosen Start.
Betrieb
Im laufenden Betrieb sorgen wir für eine transparente Abrechnung und übernehmen auf Wunsch das Inkasso für den Solarstrom.
Der Strompreis in ihrer LEG
Die Preisgestaltung innerhalb einer LEG ist durch den Vertreter frei wählbar. Es gibt keine regulatorischen Preisvorgaben.
Energie Uster bietet standardmässig zwei Preismodelle für den Strompreis in der LEG an:
- LEG Energie Flex: Der Solarstrom ist 2 Rp./kWh günstiger als der Netzstrom
Preis LEG Strom für Konsumenten im Jahr 2026:
28.75 / 26.49 Rp./kWh (HT/NT)Vergütung Anlagenbesitzer im Jahr 2026:
LEG Energie Flex 20%: 18.14 / 15.89 Rp./kWh (HT/NT) (mit 20% Netzabschlag)
LEG Energie Flex 40%: 19.98 / 17.22 Rp./kWh (HT/NT) (mit 40% Netzabschlag) - LEG Energie Fix
Individueller Preis (HT/NT) für Konsumenten und Produzenten
gegen Aufpreis möglich
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Preisen: Preisblatt LEG Services
| Energie Uster | LEG-Betreiber | Teilnehmer*in – Stromproduzent*in | Teilnehmer*in – Stromkonsument*in |
|---|---|---|---|
| Gibt Infos zum Netzanschluss | Motiviert Teilnehmende zum Mitmachen | Liefert Überschussstrom an andere LEG-Teilnehmende | Beziehen möglichst viel Strom von der LEG |
| Prüft die Voraussetzungen bei der LEG-Anmeldung | Legt die Konditionen innerhalb der LEG fest | Verkauft Strom innerhalb der LEG | Beziehen Reststrom von Energie Uster |
| Installiert Smart Meter | Vertritt die LEG gegenüber Energie Uster | Bezieht selbst Strom von der LEG | Bezahlen den festgelegten Preis für LEG-Strom und den regulären Tarif für Reststrom |
| Teilt den Strom auf: Verbrauch in der LEG vs Rücklieferung, Bezug von der LEG vs. Netzbezug | Meldet Mutationen an Energie Uster | Erhält eine Vergütung für die Rücklieferung von Reststrom | |
| Vergütet den eingespeisten Strom (Rücklieferung) | Verantwortet die Abrechnung der internen Stromlieferungen | ||
| Führt die Administration der LEG-Teilnehmenden | Legt den Tarif für den LEG-Strom fest | ||
| Übernimmt als Dienstleistung die Abrechnung und das Inkasso vom LEG-Strom | Legt den Tarif für die Vergütung von LEG-Produzent*innen fest |
Lehnen sie sich zurück – wir übernehmen ab hier!
Vom Matching über die Gründung bis zur Abrechnung. Wir begleiten sie komplett und sorgen für ein echtes Rundum-sorglos-Paket. Melden sie sich bei uns und wir legen los!
LEG ohne Dienstleistungen von Energie Uster
Sie können Solarstrom innerhalb Ihrer LEG auch selbst abrechnen. Wenn sie auf unsere Dienstleistungen verzichten, übernimmt Energie Uster als EVU weiterhin alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben:
- liefert Informationen zum Netzanschluss (über die Matching-Plattform möglich)
- verarbeitet die Anmeldung über die Matching-Plattform
- prüft die Voraussetzungen für die LEG-Anmeldung
- installiert Smart Meter
- teilt den in der LEG verbrauchten Strom und die Rücklieferungen auf
- vergütet den eingespeisten Strom (Rücklieferung)
Die LEG schliesst dafür einen Vertrag mit Energie Uster ab, der alle Details regelt. Die Voraussetzungen für die Gründung bleiben unverändert.
Interesse an solar share – LEG Service?
Bitte tragen Sie hier ihre Kontaktdaten ein. Die mit Sternchen markierten Felder müssen ausgefüllt werden. Falls sie spezifische Fragen haben, können Sie diese im Feld «Fragen und Anmerkungen» eintragen.
FAQ – die häufigsten Fragen zur LEG
Das ist problemlos möglich. Wenn sie z. B. eine eigene PV-Anlage besitzen und ihren Solarstrom aktiv mit anderen teilen möchten, begleiten wir sie gerne bei Gründung und Betrieb ihrer eigenen LEG.
Nein. Aus Prozess- und Qualitätsgründen läuft die Anmeldung zwingend über die Matching-Plattform.
Klärende Fragen helfen ihnen bei der Entscheidung
- Produziert jemand in ihrem Umfeld bereits Überschussstrom? Ziehen demnächst neue PV-Anlagen nach? Wer könnte Teil der LEG werden?
- Passen Produktion und Verbrauch zusammen? Innerhalb der LEG sollte die Strommenge von Produzierenden und Verbrauchenden möglichst ausgewogen sein.
- Können sie die Administration stemmen? Haben sie Tarife, Kosten, Risiken und Abrechnung im Griff?
Für die Gründung ist entscheidend zu wissen, an welcher Trafostation die Teilnehmenden angeschlossen sind. Diese Information finden sie auf der Matching-Plattform. Sie beeinflusst die Netznutzungsgebühr:
- 40% Reduktion, wenn alle Teilnehmenden im selben Trafokreis liegen
- 20% Reduktion, wenn mehrere Trafokreise beteiligt sind
Falls sie nicht im Netzgebiet von Energie Uster liegen, können sie diese Informationen bei ihrem Energieversorger anfragen.
Smart Meter messen Verbrauch und Produktion im 15-Minuten-Takt. Das ist notwendig, weil eine LEG Stromerzeugung und -verbrauch zeitgenau bilanziert. Das sogenannte «Clearing» übernimmt Energie Uster. Fehlt bei ihnen ein Smart Meter? Dann können sie Energie Uster für den Austausch kontaktieren.
Das Verhältnis wird nach dieser Formel berechnet:
Verhältnis = Summe der Produktionsleistungen / Summe der Anschlussleistungen aller LEG-Teilnehmenden
Details zur Leistungsberechnung finden sie in der Branchenempfehlung des VSE «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)»: Hier herunterladen
Die Preisgestaltung innerhalb einer LEG ist frei wählbar. Es gibt keine regulatorischen Preisvorgaben.
Energie Uster bietet zwei Preismodelle:
- Der Solarstrom ist für die Teilnehmenden 2 Rp./kWh günstiger als der Netzstrom (HT/NT)
Die Vergütung vom Anlagenbesitzenden hängt vom Abschlag auf der Netznutzung ab. - Individueller Preis (HT/NT)
Wir beraten sie gerne bei der Wahl eines passenden Tarifmodells.
Der Solarstrom einer LEG verursacht eine reduzierte Netznutzungsgebühr:
- 40% Reduktion, wenn alle Teilnehmenden im selben Trafokreis liegen
- 20% Reduktion, wenn mehrere Trafokreise beteiligt sind
Hinzu kommen wie gewohnt alle Abgaben (SDL, Netzzuschlag, Stromreserve, Zuschlag solidarisierte Kosten).
LEGs können aus gesetzlichen Gründen ab 01. Januar 2026 angemeldet werden. Damit ihre LEG rechtzeitig starten kann, melden sie diese spätestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme bei uns an. Allenfalls müssen Zähler getauscht und die Kommunikation aufgerüstet werden.
Energie Uster misst den Strombezug und die Rückspeisung jeder Viertelstunde. Die eingespeiste Energie wird danach proportional zum Netzbezug auf alle Teilnehmenden verteilt.
Nein. Solar Share (vEVG) und LEG lassen sich aktuell noch nicht kombinieren.
Ja. Bei der LEG Uster können sie direkt teilnehmen – ohne eigene Gründung und ohne administrativen Aufwand.
Ja, das ist möglich.
Bei LEG Service gilt jedoch: Mehrere MWST-pflichtige Anlagenbesitzer*innen können nicht gemeinsam eine LEG bilden. Damit Energie Uster das Inkasso übernehmen kann, müsste jede MWST-pflichtige Person eine eigene LEG gründen.