Veröffentlicht 20. Januar 2026

Jetzt bestellen: Vergütung Energierücklieferung aus PV-Anlagen im Jahr 2026

Die Zustimmung zum Angebot «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» ab dem Jahr 2026 muss bis spätestens 31. Januar 2026 erfolgen.

Standardmässig vergütet Energie Uster AG ab dem 1.1.2026 die Rücklieferung von Solarenergie gemäss gesetzlicher Vorgabe zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis (Referenz-Marktpreis) und den Minimalvergütungen. Ohne Meldung erfolgt die Vergütung entsprechend dem Referenz-Marktpreis und den Minimalvergütungen.

Mit dem Angebot «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» bietet die Energie Uster AG auf Wunsch des PV-Produzenten, der PV-Strom in das Versorgungsnetz der Energie Uster AG einspeist, alternativ einen jährlichen Festpreis für die gemeinsame Abnahme der Energie und der HKN an.