Veröffentlicht 22. Dezember 2023

Anpassungen der Richtlinien vom Ökofonds der Energie Uster

Der Ökofonds der Energie Uster AG fördert seit dem Jahr 2008 erneuerbare Energien und unterstützt Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies bei Privaten, Firmen und öffentlichen Institutionen wie beispielsweise Schulen. Oft erfolgt die Förderung sogar in Ergänzung zur Förderung durch den Bund oder durch den Kanton Zürich.

In den vergangenen Jahren sind die Anzahl der Fördergesuche und die Auszahlungen stark angestiegen, insbesondere wurden gemäss Rechenschaftsbericht 2022 in diesem Jahr 362 Anträge im Umfang von CHF 1.57 Mio. bewilligt und total CHF 0.59 Mio. ausbezahlt. Seit der Einführung des Ökofonds im Jahr 2008 wurden total CHF 3.74 Mio. ausbezahlt. Im Jahr 2023 hat die Energie Uster AG diesem Anstieg Rechnung getragen und eine Einlage von 1.0 Mio. CHF in den Ökofonds einbezahlt.

Im Umfeld der Energie Uster hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Klimathematik viel verändert. Insbesondere ist per 1. September 2022 die Änderung des kantonalen Energiegesetzes in Kraft getreten. Seitdem müssen Öl- und Gasheizungen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden. Oft werden Wärmepumpen realisiert. Weiter werden in Uster sehr viele Fotovoltaikanlagen gebaut und infolge der starken Zunahme der Anzahl E-Autos viele Ladestationen in Tiefgaragen realisiert.

 

Der Ökofonds unterstützt mit den Fördermodellen die oben dargelegte Entwicklung zur effizienten Energienutzung. Aufgrund dieser Veränderung im Umfeld ist jedoch die Anzahl der eingegangenen Förderanträge noch weiter angestiegen. Die im Ökofonds vorhandenen finanziellen Mittel reichen zurzeit nicht aus, um weiterhin verbindliche Zusagen bei allen eingegangen Förderanträgen auszusprechen. Deshalb wurde eine Warteliste eingeführt, bis wieder genügend finanzielle Mittel im Ökofonds vorhanden sind. Die Fördergesuche werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums geprüft und entschieden, ob eine definitive Zusage oder ein Platz auf der Warteliste ausgesprochen werden kann. Dieser Entscheid wird den Antragsteller*Innen entsprechend mitgeteilt. Danach wird bei den Förderanträgen auf der Warteliste den Antragssteller*innen automatisch mitgeteilt, sobald eine definitive Zusage ausgesprochen werden kann. Es kann jedoch keine Prognose für den Zeitpunkt dieser definitiven Zusagen gemacht werden, da dieser Zeitpunkt abhängig von weiteren Einzahlungen in den Ökofonds und den Auszahlungen bei den realisierten Projekten ist. Bei den Projekten mit einer definitiven Zusage ist ausserdem nicht immer klar, ob und wann diese realisiert werden.

 

Zur Finanzierung des Ökofonds kann zurzeit folgendes mitgeteilt werden: Die Äufnung des Ökofonds erfolgt in Abhängigkeit des jeweils erzielten finanziellen Ergebnisses. Über eine weitere Einlage in den Ökofonds kann frühestens an der nächsten Generalversammlung der Energie Uster AG im Juni 2024 entschieden werden.

 

Weiter haben die Stimmbürger*innen der Stadt Uster an der Abstimmung vom 19. November 2023 die ‘Genehmigung der Verordnung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG’ mit einem Nein-Anteil von 53.99 % abgelehnt. Somit kann auch der Teil der Verordnung betreffend der ‘gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Ökofonds der Energie Uster AG’ nicht in Kraft treten.

 

Infolge der oben dargelegter Situation werden die Richtlinien und Anträge per 1. Januar 2024 erneut angepasst. Insbesondere mussten die Förderbeiträge bei einigen Richtlinien gesenkt werden. Weitere Informationen und die detaillierten Richtlinien und Antragsformulare sind unter „Förderung Ökofonds“.