Veröffentlicht 29. Oktober 2025

Elektroheizung ade!

Der Kanton Zürich verbietet Elektroheizungen. Bis 2030 müssen bestehende Anlagen mit klimafreundlichen Alternativen ersetzt werden. Was bedeutet das konkret? Welche Fristen gelten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elektroheizungen verschwenden wertvolle elektrische Energie, während z.B. Wärmepumpen mit einem Drittel des Stroms die gleiche Wärmemenge erzeugen.
  • Bis 2030 müssen alle bestehenden Elektroheizungen ersetzt werden.
  • Der Kanton Zürich und der Ökofonds der Energie Uster AG fördern den Wechsel zu modernen Heizsystemen.

«Elektrischer Strom ist kostbar – viel zu kostbar, um damit direkt-elektrisch Wärme zu erzeugen, also den Strom durch einen Widerstand zu leiten, bis er warm wird», erklärt die Baudirektion des Kantons Zürich auf Anfrage. Viel sinnvoller ist, den Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe einzusetzen. So lässt sich die gleiche Menge an Wärme mit nur einem Drittel des Stroms erzeugen.

Zum Schutz des Klimas will der Kanton Zürich Öl- und Gasheizungen schrittweise ersetzen. Auch im Verkehrssektor steht die Elektrifizierung im Fokus. Der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Heizsystemen und Elektroautos reduziert den CO₂-Ausstoss erheblich. Gleichzeitig steigt aber auch der Stromverbrauch an. Darum ist es wichtig, den vorhandenen Strom so effizient wie möglich zu nutzen. Der Kanton sagt klar: Für stromintensive Elektroheizungen bleibt kein Platz.

Ja, das Verbot betrifft sämtliche Gebäude. Allerdings ist zu beachten, dass in Neubauten aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits seit 1991 kaum noch Elektroheizungen installiert werden. Die allermeisten Elektroheizungen sind daher schon rund 40 Jahre alt. Seit 2013 gilt auch in bestehenden Bauten ein ausdrückliches Verbot für deren Einbau und Ersatz. Bis 2030 müssen nun alle noch vorhandenen Elektroheizungen sowie zentrale elektrische Warmwasserboiler ersetzt werden.

Die Pflicht zur Sanierung betrifft alle ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen – sowohl zentrale als auch dezentrale. Dazu gehören unter anderem auch Elektrospeicherheizungen und elektrische Direkt- oder Infrarotheizungen. Auch zentrale Elektroboiler zur Warmwassererzeugung zählen dazu.

Ja, es gibt verschiedene Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn eine Solaranlage installiert wird, die mindestens zehn Prozent mehr Strom erzeugt, als für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Der Ersatz durch eine neue Elektroheizung ist aber auch in diesem Fall nach wie vor verboten.

Auch Elektroheizungen mit sehr geringer Leistung sowie Notheizungen für Wärmepumpen oder Holzheizungen bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Mehr dazu unter zh.ch/elektroheizungen

Der Umstieg zu einem modernen, klimaneutralen Heizsystem wird aktuell mit attraktiven Fördergeldern des Kantons Zürich und des Ökofonds der Energie Uster AG unterstützt.

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es vom Kanton Zürich mindestens 2900 Franken, für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde) mindestens 6800 Franken und für einen Anschluss an ein Wärmenetz mindesten 5200 Franken. Zudem winkt ein grosszügiger Zusatzbeitrag von rund 15’000 Franken, wenn in einem Gebäude mit Elektroheizung ohne bestehendes Wärmeverteilsystem zunächst ein solches System (z.B. Radiatoren oder eine Bodenheizung) installiert werden muss.

Der Ökofonds der Energie Uster AG fördert zusätzlich die Installation von Wärmepumpen oder Anschlüsse an Wärmenetze. Das Förderelement «Wärmeerzeugungsersatz» ergänzt das Förderprogramm Energie des Kantons Zürich.

Es ist ratsam, den Heizungsersatz vorausschauend zu planen und jetzt von Fördergeldern zu profitieren. Ein Umstieg in letzter Minute könnte wegen Kapazitätsengpässen, hoher Nachfrage oder möglichen Änderungen bei den Förderprogrammen um einiges teurer werden.

Nein, die gibt es nicht. Aufgrund der bestehenden Vorschriften werden die meisten Elektroheizungen im Jahr 2030 bereits rund 40 Jahre alt sein und somit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Daher ist 2030 – laut Kanton – definitiv Schluss.

Nach der Ausserbetriebnahme werden sie im Normalfall vom Heizungsinstallateur fachgerecht demontiert und rezykliert, bevor die neue Heizung eingebaut wird. Für den Erhalt von Förderbeiträgen ist die Entfernung des alten Systems sogar eine Bedingung.

Es muss gemäss den Vorschriften des Kantons Zürich ein klimaneutrales Heizsystem sein. Im Vordergrund steht der Umstieg auf eine Wärmepumpen-Heizung, welche die Wärme aus der Luft, der Erde oder aus einem Gewässer nutzt. Weitere mögliche Alternativen sind beispielsweise der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder eine Holzpelletsheizung.

Weitere Informationen rund um den Heizungsersatz im Kanton Zürich:
zh.ch/elektroheizungen

Förderung für Wärmepumpen, Anschluss an ein Wärmenetz und die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems – Kanton Zürich
Förderung für Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Wärmenetz – Ökofonds der Energie Uster AG

Quelle: Basierend auf einem Beitrag der EKZ / Martina Bieler und der Baudirektion des Kantons Zürich