Veröffentlicht 16. Februar 2024

Information zur finanziellen Situation des Ökofonds der Energie Uster AG

Der Ökofonds der Energie Uster AG fördert seit dem Jahr 2008 erneuerbare Energien und unterstützt Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies bei Privaten, Firmen und öffentlichen Institutionen wie beispielsweise Schulen. Oft erfolgt die Förderung sogar in Ergänzung zur Förderung durch den Bund oder durch den Kanton Zürich.

Die Energie Uster informiert ihre Kund*innen regelmässig über Veränderungen im Ökofonds der Energie Uster AG – letztmalig an dieser Stelle am 22. Dezember 2023.

Insbesondere:
  • Die im Ökofonds vorhandenen finanziellen Mittel reichen zurzeit nicht aus, um weiterhin verbindliche Zusagen bei allen eingegangenen Förderanträgen auszusprechen. Deshalb wurde eine Warteliste eingeführt, bis wieder genügend finanzielle Mittel im Ökofonds vorhanden sind.
  • Zur Finanzierung des Ökofonds: Die Äufnung des Ökofonds erfolgt in Abhängigkeit des jeweils erzielten finanziellen Ergebnisses der Energie Uster AG. Über eine weitere Einlage in den Ökofonds kann frühestens an der nächsten Generalversammlung der Energie Uster AG im Juni 2024 entschieden werden.
  • Die Stimmbürger*innen der Stadt Uster haben an der Abstimmung vom 19. November 2023 die ‘Genehmigung der Verordnung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG’ mit einem Nein-Anteil von 53.99 % abgelehnt. Somit kann auch der Teil der Verordnung betreffend ‘gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Ökofonds der Energie Uster AG’ nicht in Kraft treten.
  • Neue Mitteilung gültig per 16. Februar 2024 für alle bereits bewilligte Ökofonds-Anträge:
  • Aufgrund der finanziellen Situation des Ökofonds kann die definitive Zusage für die Auszahlung des Förderbeitrages bei allen bereits bewilligten Ökofonds-Anträgen erst gesprochen werden, sobald wieder genügend finanzielle Mittel im Ökofonds der Energie Uster AG vorhanden sind. Entsprechend verzögert sich die Auszahlung der Beiträge, selbst wenn das geförderte Projekt bereits realisiert ist und die Anforderungen gemäss den jeweiligen Richtlinien erfüllt sind.
  • Aus diesem Grund wird eine Warteliste zur entsprechenden Beantwortung der definitiven Zusage für die Auszahlung des Förderbeitrages eingeführt, bis wieder genügend finanzielle Mittel im Ökofonds vorhanden sind.
  • Frühestens ab Juli 2024 können wieder Auszahlungen getätigt werden, sofern zu diesem Zeitpunkt wieder genügend finanzielle Mittel im Ökofonds vorhanden sind.

 

Weitere Informationen und die detaillierten Richtlinien und Antragsformulare sind unter www.energieuster.ch > Services > Förderung Ökofonds verfügbar.