Neues Energiegesetz
Was ändert sich für Uster, für die eigenen vier Wände und für die Stromrechnung? Wir nehmen das neue Energiegesetz unter die Lupe, sortieren Fakten und zeigen ganz konkret die Auswirkungen im Alltag auf.
Die Ziele auf einen Blick
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Stärkung Versorgungssicherheit
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Ausbau erneuerbarer Energien
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Verbesserung Energieeffizienz
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Integration dezentraler Energiequellen
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Förderung Innovation
Am 9. Juni 2024 stimmte das Schweizer Volk in allen Kantonen deutlich zu: Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist angenommen. Es stärkt die Versorgungssicherheit, richtet die Energieversorgung konsequent auf das Ziel Netto-Null bis 2050 aus und fördert Innovation sowie Energieeffizienz im Verbrauch. Das Gesetz beschleunigt den Ausbau erneuerbarer Energien – aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse – und definiert klare Ziele für Energiereserven, die Winterversorgung und die Einbindung dezentraler Quellen ins Stromnetz.
Mehr Solarstrom für Uster
Der Bundesrat setzte die neuen Bestimmungen in zwei Etappen um. Das erste Paket trat 2025 in Kraft und brachte neue Regeln zur Steigerung der Energieeffizienz – insbesondere, um den Winterstromverbrauch zu senken. Neu können Anschlussleitungen auch für Solarstrom genutzt werden. Davon profitiert auch Energie Uster: Dank dieser Anpassung baute das Unternehmen das Angebot solar share weiter aus. Mit solar share+ verkaufen bereits mehrere PV-Anlagen Besitzer*innen in Uster ihren überschüssigen Solarstrom direkt an ihre Nachbar*innen.
Bis heute gibt es 115 «solar share»-Projekte mit über 1400 Teilnehmenden – ein starkes Zeichen für gemeinschaftliche Energienutzung in der Region.
Vorgaben bereits umgesetzt
Viele Vorgaben des neuen Energiegesetzes setzt Energie Uster bereits um – und das seit einigen Jahren.
- Strukturierte Energiebeschaffung: Energie Uster kauft Strom gestaffelt über mehrere Jahre hinweg ein, um Preisschwankungen am Markt abzufedern.
- 100 Prozent erneuerbare Grundversorgung: Das Standardprodukt aquasol liefert vollständig erneuerbaren Strom aus der Schweiz.
- Lokale Energie für lokale Kund*innen: Der grösste Teil der eingespeisten Energie aus Usterer Photovoltaikanlagen fliesst als Solarstrom in die Grundversorgung ein.
Zusätzlich ab 2026:
neue Regeln für die Energiewende
Vergütung von Solarstrom
Bis 2025 richtete sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach den Energiebeschaffungskosten von Energie Uster. Mit dem neuen Stromgesetz gilt nun ein einheitlicher Marktmechanismus: Der Preis orientiert sich am vierteljährlich gemittelten Marktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) nach jedem Quartal festlegt.
Die Entwicklung zeigt klar: Im Winter liegt der Referenzmarktpreis (RMP) höher als im Sommer. Das stärkt den Anreiz, Solarenergie auch in den kälteren Monaten optimal zu produzieren.
Um Produzent*innen vor zu tiefen Marktpreisen zu schützen, führt das neue Gesetz Minimalvergütungen für Solaranlagen bis 150 kW Leistung ein. Sie sollen sicherstellen, dass sich kleinere Solaranlagen auch bei langfristig niedrigen Marktpreisen über ihre Lebensdauer amortisieren.
Für kleine Anlagen bis 30 kW gilt ein Minimalpreis von 6 Rp./kWh. Mit zunehmender Anlagengrösse bis 150 kW Leistung sinkt dieser Wert. Energie Uster vergütet zusätzlich die Herkunftsnachweise im Jahr 2026 mit 2.76 Rp./kWh. Aktuell prüft das Unternehmen zudem Alternativen wie ein Festpreisangebot mit fixierten Preisen, unabhängig vom Markt.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Ab dem 1. Januar 2026 können in Uster lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden. Damit erhalten Besitzer*innen von PV- Anlagen die Möglichkeit, ihren überschüssigen Solarstrom im Versorgungsgebiet an Ustermer Strombezüger zu verkaufen.
Für die Nutzung des Stromnetzes der Energie Uster fällt dabei eine reduzierte Netznutzungsgebühr von 60 oder 80 Prozent an, ergänzt um die üblichen Abgaben und Gebühren. Dadurch wird es attraktiv, von der LEG Solarstrom zu beziehen. Energie Uster bereitet sich bereits darauf vor, Kund*innen ab 2026 bei der Gründung oder beim Beitritt zu einer LEG aktiv zu unterstützen.
Neuer Tarif im Messwesen
Die Messung des Stromverbrauchs bleibt weiterhin Aufgabe von Energie Uster. Ab 2026 führt das neue Energiegesetz jedoch einen transparenten Tarif für das Messwesen ein.
Mehr Flexibilität bei der Steuerung
Auch im Bereich Flexibilität bringt das Gesetz Neuerungen. Die Netznutzungspreise beinhalten künftig die Option, dass Energie Uster Wärmepumpen, Solaranlagen oder Elektroboiler netzdienlich steuert – also so, dass das Stromnetz optimal ausgelastet bleibt und teure Netzausbauten oft vermieden werden können. Wer seine Anlagen lieber selbst steuern möchte, bezahlt dafür einen geringen Zuschlag auf den Netznutzungspreis.
Transparente Stromrechnung mit Verbrauchsvergleich
Ab 2026 enthält jede Stromrechnung einen Vergleich des Stromverbrauchs mit dem Vorjahr und mit der Vergleichsgruppe. So sehen Kund*innen auf einen Blick, wie sich ihr Verbrauch entwickelt hat. Der erste Vergleich erscheint auf der Rechnung für das Jahr 2026, die im Januar 2027 zugestellt wird.
