Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

In einem ZEV schliessen sich Mieter*innen oder Eigentümer*innen eines oder mehrerer Gebäude zusammen – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus oder angrenzenden weiteren Liegenschaften. Diese müssen sich hinter einem gemeinsamen Hausanschluss (HAK) befinden. Gemeinsam können sie die vor Ort erzeugte, selbst produzierte erneuerbare Energie nutzen.

Wie funktioniert ein ZEV?

  • Der Solarstrom kann innerhalb eines Mehrfamilienhauses geteilt werden, oder zwischen allen Teilnehmenden, die am gleichen Hausanschluss (HAK) hängen.
  • Der ZEV nutzt einen Hauptzähler von Energie Uster. Energie Uster stellt dem ZEV den Stromverbrauch in Rechnung und vergütet die Rücklieferung des Solarstroms.
  • Die interne Verrechnung organisiert der ZEV selbst – über private Stromzähler der einzelnen Parteien.

 

Voraussetzungen für einen ZEV

  • Alle Teilnehmenden nutzen denselben Hausanschluss (HAK).
  • Eine eigene Stromproduktionsanlage ist vorhanden, z.B. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.
  • Die Anlagenleistung (kWp) beträgt mindestens 10% der Hausanschlussleistung.

 

Interne Abrechnung eines ZEV
Energie Uster übernimmt die ZEV-Abrechnung nicht.  Die Abrechnung innerhalb des ZEVs liegt vollständig beim ZEV.

 

Prozess

  • Prüfen sie zuerst, ob ihr geplanter ZEV die Voraussetzungen erfüllt – insbesondere den gemeinsamen Hausanschluss (HAK).
  • Melden sie den ZEV mindestens drei Monate im Voraus bei Energie Uster an (Art. 18 EnV) via info@energieuster.ch.
    Der Rahmenvertrag zwischen dem ZEV und Energie Uster regelt alle Details wie Strombezug, Rücklieferung und Vertretung – und gilt als offizielle Anmeldung.
  • Es gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die AGB-E der Energie Uster.
  • Erstellen sie die internen Verträge und organisieren sie die Abrechnung innerhalb ihres ZEV.
  • Teilnehmende – und Rechtsnachfolger*innen (z.B. Nachmieter*innen oder Eigentümer*innen) – treten gemäss Energiegesetz dauerhaft zum ZEV bei und können nur aus gesetzlich geregelten Gründen austreten.
  • Richtet ein Grundeigentümer in einem Bestandsbau einen ZEV für seine Mietenden ein, empfiehlt der «Leitfaden Eigenverbrauch», das Einverständnis der Mietenden schriftlich auf einem Stammdatenblatt zu dokumentieren. Der Leitfaden wurde im Auftrag von EnergieSchweiz durch Swisssolar, dem Hauseigentümerverband (HEV Schweiz), dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) und unter Einbezug des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ausgearbeitet.
  • Reichen sie bei Energie Uster im Rahmen der Anmeldung eine vollständige Übersicht aller Bezügerstromkreise ein, inklusive Periodizität und Nutzung:
    – Wohnungen inkl. Eidgenössischer Wohnungs-ID (EWID)
    – Gewerbe inkl. Flächenbezeichnung
    – Allgemeinbereiche inkl. sämtlicher Stromzähler
  • Vor der Montage oder Demontage von Stromzählern und der Aktivierung eines ZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    – Unterschriebener Rahmenvertrag
    – Vorliegen der Angaben für die periodischen Kontrollen
    – Notwendige Anpassungen der Hausinstallation (z.B. Montageplatz für ZEV-Zähler, Zuleitung der Nicht-Teilnehmenden).
  • Stimmen sie die Demontage und Montage von Stromzählern zwischen dem ZEV und Energie Uster frühzeitig ab.
    Wichtig: Ausschliesslich Mitarbeitende der Energie Uster dürfen Stromzähler der Energie Uster montieren und demontieren.

FAQ – die häufigsten Fragen zum ZEV

Der Beitritt zu einem ZEV ist freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte (Grundangabe nicht notwendig), bezieht den Strom weiterhin wie gewohnt direkt von Energie Uster. Der Stromzähler von Energie Uster bleibt bestehen. Die Grundeigentümer*innen veranlassen die nötigen Anpassungen der internen Verteilung.

Auch mit «solar max», «solar flex» oder «aabach» können sie an einem ZEV teilnehmen. Diese Produkte von Energie Uster können aber nicht weitergeführt werden, da sie dann nicht mehr Kund*in von Energie Uster sind.
Bei «solar max» kauft Energie Uster die Beteiligung zurück. Der Preis errechnet sich aufgrund des vom Kund*in bezahlten Preises für solar max und der noch nicht verfallenen Vertragsdauer.

Als Mitglied von einem ZEV sind Sie nicht mehr Kund*in von Energie Uster. Von der Förderung des Ökofonds können nur Kund*innen von Energie Uster profitieren.

Wenden sie sich an Ihren ZEV-Verantwortlichen oder Ihre Verwaltung.