Virtueller ZEV (vZEV)

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrfamilienhaus hinaus. Auch Haushalte, Firmen oder weitere Solarstromproduzent*innen und Verbraucher*innen, die an derselben Verteilkabine angeschlossen sind, können sich zusammenschliessen. So wird lokal erzeugte erneuerbare Energie gemeinschaftlich genutzt – unabhängig davon, on die Teilnehmenden im gleichen Gebäude wohnen.

Wie funktioniert ein vZEV?

  • Der Solarstrom kann im lokalen Umfeld mit weiteren Parteien geteilt werden.
  • Die Messung erfolgt über Smart Meter der Energie Uster: dafür fällt der Messtarif an.
  • Energie Uster berechnet den gemeinsamen Strombezug und die Rücklieferung des vZEV auf Basis aller Lastgänge der Stromzähler. Der Verbrauch  sowie die Rücklieferung werden dem vZEV als Einheit verrechnet.
  • Die interne Weiterverrechnung des Stroms an die einzelnen Teilnehmenden übernimmt der vZEV selbst, zum Beispiel anhand der von Energie Uster gelieferten Messdaten im SDAT-Format.

 

Voraussetzungen

  • Alle Teilnehmenden müssen am gleichen Anschlusspunkt der Niederspannung angeschlossen sein (Verteilkabine, Trafostation oder gemeinsame Muffe).
  • Die installierte Produktionsleistung der Solaranlage(n) beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung des vZEV.
  • Die Messungen erfolgten über Smart Meter von Energie Uster.
  • Grundeigentümer*innen und Produzent*innen stimmen der Bildung des vZEV zu und unterzeichnen den vZEV-Rahmenvertrag mit Energie Uster.

 

Interne Abrechnung eines vZEV
Energie Uster übernimmt keine interne Abrechnung für den vZEV an. Nach der Gründung erhalten sie:

  • eine gemeinsame Rechnung für den gesamten Stromverbrauch des vZEV
  • eine gemeinsame Gutschrift für die Rücklieferung der PV-Anlage(n)
  • alle relevanten Messdaten (SDAT-Format) für ihre interne Verrechnung

 

Prozess:

  • Sie prüfen die Voraussetzungen für den vZEV ab Mitte Januar 2025 auf der Plattform von Energie Uster (gemeinsame Verteilkabine, Trafostation oder Muffe). Dort können sie bei Bedarf auch einen Bericht bestellen.
  • Die Grundeigentümer*innen melden den vZEV mindestens drei Monate im Voraus bei der Energie Uster an (Art 18 EnV): info@energieuster.ch
    Ein Rahmenvertrag zwischen dem vZEV und Energie Uster regelt die Details (Strombezug, Rücklieferung, Vertretung, …) und gilt als Anmeldung.
  • Im vZEV betreibt Energie Uster die Stromzähler (Smart Meter) und übermittelt die Messdaten der vZEV-Teilnehmenden. Aus Datenschutzgründen wird von jedem Teilnehmenden eine schriftliche Beitrittsbestätigung im Anhang des Rahmenvertrags benötigt.
  • Gemäss Energiegesetz treten die Teilnehmenden und ihre Nachfolger*innen dauerhaft dem vZEV bei und können nur aus gesetzlich geregelten Gründen austreten.
  • Sie organisieren die internen Verträge und die Abrechnung für ihren vZEV.

FAQ – die häufigsten Fragen zum vZEV

Der Beitritt zu einem vZEV ist freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte (Grundangabe nicht notwendig), bezieht den Strom weiterhin wie gewohnt direkt von Energie Uster. Der Stromzähler von Energie Uster bleibt bestehen. Eine Anpassung der Verteilung ist in der Regel nicht notwendig.

Auch mit «solar max», «solar flex» und «aabach» können sie an einem vZEV teilnehmen. Diese Produkte von Energie Uster können aber nicht weitergeführt werden, da sie dann nicht mehr Energiekund*in von Energie Uster sind.
Bei «solar max» kauft Energie Uster die Beteiligung zurück. Der Preis errechnet sich aufgrund des vom Kund*in bezahlten Preises für solar max und der noch nicht verfallenen Vertragsdauer.

An die verantwortliche Person des vZEV oder an die jeweilige Verwaltung.