Gemeinsam Solarstrom nutzen

Mit unserer Eigenverbrauchslösung „solar share“ nutzen Sie Solarstrom der gemeinsamen PV-Anlage auf Ihrem Dach.
Was ist solar share und wie funktioniert es?

Energie Uster bietet mit solar share eine einfache und unkomplizierte Eigenverbrauchslösung an. Damit können die Bewohner von einem Mehrfamilienhaus vom lokal produzierten Solarstrom profitieren. Der lokal produzierte Strom wird dabei fair und verbrauchsgerecht auf die Teilnehmenden verteilt und individuell verrechnet.

 

So funktoniert solar share

der Stromverbrauch der Teilnehmenden und die PV-Produktion mit Smart Meter viertelstündlich gemessen. Der Solarstrom wird fair auf alle Teilnehmenden verteilt und der Solarstrom wird auf der Rechnung der Teilnehmenden transparent ausgewiesen. Energie Uster macht das Inkasso vom Solarstrom für den Eigentümer der PV-Anlage.

Was sind die Vorteile von solar share?

Sowohl der Eigentümer der Solaranlage (Vermieter oder Stockwerkeigentümergemeinschaft) als auch die Teilnehmer profitieren von solar share.

Für den Eigentümer bietet solar share folgende Vorteile:

  • Die Eigentümer erzielen einen höheren Preis für den vor Ort verbrauchten Strom als bei der Rückspeisung ins Netz. Damit kann die Rentabilität der Solaranlage erhöht werden.
  • Flexibilität: Die Teilnahme an solar share ist freiwillig. Damit kann solar share sowohl bei Mietliegenschaften als auch im Stockwerkeigentum einfach umgesetzt werden.
  • Transparente Abrechnung: Der Solarstrom wird fair auf die Teilnehmer verteilt und auf der Stromrechnung transparent ausgewiesen. Eigentümer erhalten quartalsweise eine Gutschrift für den Eigenverbrauch (Inkasso) und für die Rücklieferung (Energie und Herkunftsnachweise).
  • Nachhaltigkeit: Die Nutzung erneuerbarer Energien fördert den Umweltschutz und reduziert den CO₂-Ausstoss.
  • Wertsteigerung der Immobilie und Erfüllen von Anforderung bezüglich lokaler Energieproduktion.
  • Kombinationen: Auch eine Kombination mit anderen Produkten von Energie Uster ist möglich, beispielsweise mit einer Batterie, einem Energiemanagementsystem (EMS) oder einer Ladelösung für Tiefgaragen.

 

Auch die Teilnehmer profitieren von solar share:

  • Die Teilnehmer können freiwillig an solar share teilnehmen.
  • Kosteneinsparung: Der Solarstrom ist günstiger als der Netzstrom, wodurch die Energiekosten gesenkt werden.
  • Gemeinsame Nutzung von Solarstrom: Alle Teilnehmer von solar share nutzen lokal erzeugte Solarenergie.
  • Die Teilnehmer erhalten weiterhin die Stromrechnung von Energie Uster – auf der der Bezug vom Netz und der Strom von der PV-Anlage transparent ausgewiesen sind.
Was sind die Voraussetzungen für solar share?

Für solar share müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Vorhandene oder geplante Photovoltaik-Anlage: Eine PV-Anlage muss bereits vorhanden sein oder neu installiert werden.
  2. Die Stromzähler der PV-Anlage und der Teilnehmer befinden sich hinter dem gleichen Hausanschluss (HAK)
  3. Installation von Smart Meter durch Energie Uster – falls dies nicht bereits erfolgt ist.
  4. Einfache vertragliche Regelungen: Kurzer Vertrag der Eigentümer mit Energie Uster, mit Wahl vom Preismodell (flex oder fix). Einverständnis der einzelnen Teilnehmer
Was kostet solar share?

Mit solar share macht Energie Uster die Abrechnung und das Inkasso vom Solarstrom. Dafür fallen folgende Kosten an:

  • Aufsetzen: einmalig CHF 350.-
  • Mutationen: CHF 100.-, wenn beispielsweise ein Nachmieter nicht an solar share teilnimmt. Preisanpassungen vom Solarstrom beim Kostenmodell «fix» CHF 500.-
  • Dienstleistungsgebühr: ab 1.9 Rp./kWh, je nach Anlagengrösse und Anzahl Teilnehmer. Die Dienstleistungsgebühr fällt nur auf den Solarstrom an (Eigenverbrauch), für welchen Energie Uster das Inkasso macht und dem Eigentümer auszahlt. Auf der Rücklieferung fällt keine Dienstleistungsgebühr an.
Kann der Eigentümer der Anlage den Preis für den Solarstrom selber festlegen?

Für den Preis vom Solarstrom stehen zwei Varianten zur Verfügung, aus denen der Eigentümer wählen kann:

  • Variante Flex: Der Preis für den Solarstrom ist 2 Rp./kWh günstiger als der Strom vom Netz. 2024 beträgt er damit 36.04 / 26.04 Rp/kWh (HT/NT).
    Diese Variante eignet sich insbesondere für Vermieter oder alle, die die PV-Anlage schneller amortisieren wollen.
  • Variante Fix: Alternativ kann der Anlagenbesitzer einen Fest-Preis von 22/16 Rp/kWh (HT/NT) für den Solarstrom wählen und mit dem Eigenverbrauch die Anlage rentabel betreiben. Diese Variante wird oft von Stockwerkeigentümergemeinschaften gewählt, die gemeinsam in die PV-Anlage investiert haben und von günstigerem Solarstrom profitieren möchten.

Der überschüssige Solarstrom (Rücklieferung) wird ebenfalls durch Energie Uster vergütet (Energie und Herkunftsnachweise), im 2024 durchschnittlich etwa 17-18 Rp/kWh.

Mehr Infos

Wie gehe ich vor, wenn ich solar share bei einer neuen oder bestehenden PV-Anlage einrichten möchte?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.