Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen 2027
Standardmässig vergütet Energie Uster AG ab dem 1.1.2027 die Rücklieferung von Solarenergie zum Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (Art. 15 EnG; Art. 12 EnV). Die Installation eines intelligenten Messsystems ist dabei eine Voraussetzung.
Zudem übernimmt und vergütet Energie Uster AG gemäss separater, vertraglicher Vereinbarung (Übertragung HKN im Pronovo System) die Herkunftsnachweise (HKN).
Alternativ bietet Energie Uster mit der nachfolgenden separaten, vertraglichen Vereinbarung einen jährlichen Festpreis für Energie und Herkunftsnachweise an.
Angebot Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen 2027
Mit diesem Angebot «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» bietet die Energie Uster AG PV-Produzenten, die PV-Strom in das Versorgungsnetz der Energie Uster AG einspeisen, einen jährlichen Festpreis für die gemeinsame Abnahme der Elektrizität aus PV-Anlagen und der HKN an, sofern sie die in diesem Angebot aufgeführten Bedingungen erfüllen.
Dieser Festpreis liegt höher als die Minimalvergütungen gemäss Art. 12 Abs. 1bis EnV. Je nach Entwicklung der Preise am Energiemarkt kann die Vergütung zu Marktpreisen jedoch auch höher ausfallen als der jährliche Festpreis.
Die nachfolgenden Preise gelten auch für Kunden, die das Angebot Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen bereits früher angenommen haben.
| Für Anlagen mit einer Gesamtleistung < 100kWp | exkl. MWSt | inkl. 8.1% MWSt | |
|---|---|---|---|
| Winterhalbjahr Jan – März, Okt – Dez | 10.96 Rp./kWh | 11.85 Rp./kWh | |
| Sommerhalbjahr April – Sept | 9.02 Rp./kWh | 9.75 Rp./kWh |
| Für Anlagen mit einer Gesamtleistung >= 100 kWp bis 500 kWp | exkl. MWSt | inkl. 8.1% MWSt | |
|---|---|---|---|
| Winterhalbjahr Jan – März, Okt – Dez | 7.20 Rp./kWh | 7.78 Rp./kWh | |
| Sommerhalbjahr April – Sep | 7.20 Rp./kWh | 7.78 Rp./kWh |
Energie Uster AG teilt die Anlagen entsprechend der Anlagenleistung ein.
Mit der Akzeptanz des Angebots verpflichtet sich der Anlagenbesitzer:
- die gesamte von ihm eingespeiste Energie bis zur Kündigung dieser Vereinbarung an Energie Uster AG zum vorgenannten Festpreis zu verkaufen;
- während der Dauer dieser Vereinbarung auf die Nutzung der Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch und den Beitritt zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu verzichten.
(Anmerkung: Eigenverbrauch unter Nutzung der Hausinstallationen und Leitungen hinter dem Hausanschluss (HAK) ist weiterhin möglich) - die externe Energie für sich und sämtliche Teilnehmer des Eigenverbrauchs während der Dauer dieser Vereinbarung ausschliesslich von Energie Uster AG zu beziehen.
Energie Uster AG kann die Preise und die Bedingungen anschliessend jährlich per 1. Januar anpassen. Eine Anpassung für das Folgejahr wird bis am 31. Dezember auf www.energieuster.ch publiziert. Die Herkunftsnachweise (HKN) werden ebenfalls übernommen und sind in der vorgenannten Vergütung eingerechnet.
Für das Jahr 2027 muss die Akzeptanz bis spätestens am 31. Januar 2027 erfolgen.
Bestellung «Fixpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen
Diese Vereinbarung gilt für die Periode vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 und verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr, bis längstens am 31. Dezember 2035. Sowohl Energie Uster AG als auch der Produzent können diese Vereinbarung jährlich jeweils bis spätestens 31. Oktober per 31. Dezember schriftlich kündigen.
Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB-E für die Lieferung elektrischer Energie, Netznutzung und Netzanschluss der Energie Uster AG, in der jeweils gültigen auf www.energieuster.ch publizierten Form.