Förderung durch den Ökofonds
Was ist der Ökofonds?
Der Ökofonds ist das Förderprogramm der Energie Uster, das Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt – für Private, Firmen und öffentliche Institutionen im Versorgungsgebiet der Energie Uster. So leisten wir gemeinsam einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Welche Fördermöglichkeiten bestehen oder wie ein Antrag gestellt wird, finden Sie im Service Center.
Wieso gibt es beim Ökofonds eine Warteliste?
Die im Ökofonds vorhandenen finanziellen Mittel reichen zurzeit nicht aus, um weiterhin verbindliche Zusagen bei allen eingegangenen Förderanträgen auszusprechen. Deshalb wurde eine Warteliste eingeführt.
Was passiert mit einem bereits bewilligten Ökofonds-Antrag?
- Aufgrund der finanziellen Situation des Ökofonds kann die definitive Zusage für die Auszahlung des Förderbeitrages auch bei bereits bewilligten Ökofonds-Anträgen erst gesprochen werden, sobald wieder genügend finanzielle Mittel im Ökofonds der Energie Uster AG vorhanden sind. Entsprechend verzögert sich die Auszahlung der Beiträge, selbst wenn das geförderte Projekt bereits realisiert ist und die Anforderungen gemäss den jeweiligen Richtlinien erfüllt sind.
- Aus diesem Grund wird eine Warteliste zur entsprechenden Beantwortung der definitiven Zusage für die Auszahlung des Förderbeitrages eingeführt, bis wieder genügend finanzielle Mittel im Ökofonds vorhanden sind.
Wie wird der Ökofonds finanziert?
- Die Einlagen in den Ökofonds erfolgen in Abhängigkeit des jeweils erzielten finanziellen Ergebnisses der Energie Uster. Über eine weitere Einlage in den Ökofonds wird stets im Sommer an der Generalversammlung der Energie Uster entschieden.
- Die Stimmbürger*innen der Stadt Uster haben an der Abstimmung vom 19. November 2023 die ‘Genehmigung der Verordnung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG’ mit einem Nein-Anteil von 53.99 % abgelehnt. Somit wird auch der Teil der Verordnung betreffend ‘gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Ökofonds der Energie Uster AG’ nicht in Kraft treten.
- Dadurch erfolgen weitere Einlagen in den Ökofonds weiterhin ausschliesslich in Abhängigkeit des jeweils erzielten finanziellen Ergebnisses der Energie Uster.
Ist eine Doppelförderung mit anderen Förderungen (zB. durch den Bund oder Kanton Zürich) möglich?
Häufig fördert Energie Uster selbst in Ergänzung zu weiteren Fördergeldern. Die Regelungen je Förderelement finden Sie in der Rubrik «Service Center – Ökofonds».
Kann mit Fördergelder aus dem Ökofonds gerechnet werden?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder, diese können somit nicht garantiert werden.