Veröffentlicht 11. Dezember 2024

Vergütung für die Rücklieferung von PV-Anlagen im Jahr 2025

Energie Uster vergütet für den ins Netz eingespeisten PV-Strom die Energie und zusätzlich auch den ökologischen Mehrwert (HKN) für Solarstrom.

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen. Die Änderungen des Energiegesetzes treten auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Eine Ausnahme bilden die Änderungen von Artikel 15 im Energiegesetz (Abnahme- und Vergütungspflicht, Minimalvergütungen). Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 vom Bundesrat verabschiedet und tritt erst auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

Entsprechend vergütet Energie Uster im Jahr 2025 die Energie der Rücklieferung gemäss der aktuellen und bis Ende 2025 geltenden gesetzlichen Regelung.

Die Preise exklusive MWSt für die Energie betragen im Jahr 2025:
HochtarifNiedertarif
Q1 – Jan bis März15.74 Rp./kWh11.85 Rp/kWh
Q2/Q3 – April bis Sept10.75 Rp./kWh8.19 Rp/kWh
Q4 – Okt bis Dez   15.74 Rp./kWh11.85 Rp/kWh
Die Preise für die Herkunftsnachweise (HNK) betragen im Jahr 2025 einheitlich 2.76 Rp./kWh (exklusive MWSt). Damit beträgt die Vergütung exklusive MWSt insgesamt:
HochtarifNiedertarif
Q1 – Jan bis März18.50 Rp./kWh14.61 Rp/kWh
Q2/Q3 – April bis Sept13.51 Rp./kWh10.95 Rp/kWh
Q4 – Okt bis Dez   18.50 Rp./kWh14.61 Rp/kWh

Die Preise und die detaillierten Bestimmungen wurden heute auf www.energieuster.ch publiziert.