«solar share» – die Eigenverbrauchslösung von Energie Uster
Über die vergangenen drei Jahre waren die Vergütungen für die Rücklieferung von Solarstrom der Energie Uster im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittlich hoch. Trotzdem war Eigenverbrauch für die Rentabilität von PV-Anlagen schon immer wichtig. Im Einfamilienhaus ist Eigenverbrauch mit einem einzelnen Stromzähler einfach realisierbar.
Für alle anderen Fälle – von einzelnen Mehrfamilienhäusern bis zu ganzen Siedlungen – bietet Energie Uster mit «solar share» seit fünf Jahren eine einfache und transparente Eigenverbrauchslösung an, die in Uster bereits über 100-mal eingesetzt wurde und von der aktuell bereits über 1’300 Anlagenbesitzer*innen und Teilnehmer*innen profitieren.
Gerne geben wir hier einen Überblick über die aktuellen Lösungen und die LEG, die ab 1.1.2026 möglich sein wird:
«solar share» – die Lösung für Mehrfamilienhäuser und Siedlungen
solar share kann in einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern hinter einem gemeinsamen Hausanschluss einfach umgesetzt werden. Damit können die Bewohner*innen von lokal produzierten Solarstrom profitieren. Der Stromverbrauch der Teilnehmer*innen und die PV-Produktion werden mit Smart Meter viertelstündlich gemessen. Der Solarstrom wird fair auf alle Teilnehmer*innen verteilt und der Solarstrom wird auf der Rechnung der Teilnehmer*innen transparent ausgewiesen. Energie Uster macht das Inkasso vom Solarstrom für Eigentümer*innen der PV-Anlage.
Für den Preis vom Solarstrom stehen zwei Varianten zur Verfügung: In der Variante «Flex» ist der Preis für den Solarstrom 2 Rp./kWh günstiger als der Strom vom Netz. In der Variante «Fix» kann der Anlagenbesitzer einen Fest-Preis von 22/16 Rp/kWh (HT/NT) für den Solarstrom wählen und mit dem Eigenverbrauch die Anlage rentabel betreiben. Der überschüssige Solarstrom wird in beide Varianten ebenfalls durch Energie Uster vergütet (Energie und Herkunftsnachweise).
«solar share+» – die Lösung für komplexere Siedlungen und Einfamilienhäuser
Seit dem 1. Januar 2025 können auch die Anschlussleitungen der Liegenschaften für den Solarstrom genutzt werden. Damit können sich PV-Produzenten und Endverbraucher*innen in mehreren Liegenschaften – auch Einfamilienhäuser – zu solar share+ zusammenschliessen. Diese müssen jedoch an eine gemeinsame Verteilkabine (bzw. Anschlusspunkt) angeschlossen sein.
Grundsätzlich funktioniert solar share+ gleich wie solar share – damit kann Energie Uster bei der Realisierung auf der mehrjährigen Erfahrung aufbauen. Energie Uster erstellt eine transparente Abrechnung pro Teilnehmer*in und führt für den Eigentümer*in der PV-Anlage das Inkasso für den Solarstrom aus.
Bei einem alternativen virtuellen ZEV (vZEV) können die Anschlussleitungen ebenfalls genutzt werden. Die Teilnehmer*innen erhalten analog zum ZEV eine gemeinsame Rechnung und sind für die interne Abrechnung selber verantwortlich. Energie Uster betreibt die notwendigen Stromzähler (Smart Meter) und stellt die Messdaten im SDAT-Format zur Verfügung.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft «solar share» – die LEG-Lösung für Uster ab 2026
Mit dem neuen Energiegesetzt kann ab 2026 Solarstrom in ganz Uster geteilt werden. Dafür ist die Gründung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) notwendig.
Die LEG funktioniert ebenfalls mit Smart Meter der Energie Uster, analog dem bestehenden solar share. Für die Nutzung des Stromnetzes fallen in der LEG gemäss Gesetz für den Solarstrom die normalen Abgaben / Zuschläge und ein reduzierter Netznutzungstarif von 60 oder 80% an. (80% falls der selber erzeugte Solarstrom nicht ohne Transformation der Spannung von jeder Erzeugungsanlage zu einem beliebigen Endverbraucher der Gemeinschaft gelangen kann)
Bei der Bildung einer LEG ist Energie Uster im Versorgungsgebiet gemäss Gesetz der vorrangige Anbieter. Gerne beraten wir sie und unterstützen bei der Umsetzung gegen Ende 2025