solar share (vEVG)
Ein Dach, eine Solaranlage, mehrere Parteien. Mit der Eigenverbrauchslösung solar share der Energie Uster nutzen mehrere Parteien einer Liegenschaft Solarstrom gemeinsam – egal ob bestehende oder neue Solaranlage. Neu profitieren sogar Nachbarliegenschaften, sofern ein gemeinsamer Netzanschlusspunkt besteht (z.B. Verteilkabine). Der lokal produzierte Strom wird verbrauchsgerecht verteilt und individuell abgerechnet.
Vorteile für Eigentümer*innen der PV-Anlage
Vorteile für Personen im Mietverhältnis oder mit Stockwerkeigentum
So einfach geht’s
Mit der Abrechnungslösung solar share profitieren die Bewohner*innen eines Mehrfamilienhauses vom lokal erzeugten Solarstrom. Auch Nachbarliegenschaften können teilnehmen, sofern sie am gleichen Netzanschlusspunkt (Verteilkabine) angeschlossen sind.
Smart Meter erfassen den Stromverbrauch und die Produktion viertelstündlich. Energie Uster verteilt den Strom fair auf alle Teilnehmenden. Reicht die Produktion nicht aus, liefert Energie Uster den restlichen Strom dazu. So ist die Versorgung jederzeit sichergestellt. Auf der Rechnung erscheint der Solarstrom transparent separat ausgewiesen. Für den Solarstrom übernimmt Energie Uster das Inkasso für die Eigentümer*innen der PV-Anlage.
Für den Solarstrom stehen zwei Preisvarianten zur Wahl:
- Variante Flex: 2 Rp./kWh günstiger als Netzstrom. Im Jahr 2026 ergibt das 28.75 / 24.49 Rp./kWh (HT/NT).
- Variante Fix: Festpreis im Jahr 2026 von 22 / 16 Rp./kWh (HT/NT). So steigert der Eigenverbrauch die Rentabilität der Anlage.
Energie Uster vergütet auch den überschüssigen Solarstrom – Energie und Herkunftsnachweise.
In Uster läuft solar share bereits über 100-mal erfolgreich, sowohl in Mietliegenschaften mit den Eigentümer*innen als auch bei Stockwerkeigentum.
Interesse an solar share?
Haben sie Interesse, mit solar share aktiv Usters Energiezukunft mitzugestalten? Dann kontaktieren sie uns. Wir begleiten sie gerne bei den weiteren Schritten.
Die häufigsten Fragen und Antworten zu solar share (vEVG)
Ja, auch mit «solar max» oder «solar flex» können sie an solar share (vEVG) teilnehmen.
Diese ökologischen Produkte können weitergeführt werden, da sie weiterhin Kund*in von Energie Uster sind.
Bei PV-Anlagen > 30 kWp nutzen wir für solar share den vorgeschriebenen PV-Produktionszähler. Es ist kein zusätzlicher Stromzähler notwendig.
Bei kleineren PV-Anlagen empfehlen wir einen oder mehrere PV-Produktionszähler. solar share (vEVG) funktioniert aber auch mit einem (bestehenden) Überschusszähler.
Kein Problem. Diese Person bezieht den Strom wie bisher direkt von Energie Uster – ohne Umbau oder Anpassung. Ein späterer Einstieg in «solar share» (vEVG) ist problemlos möglich.
