Förderung durch Bund, Kanton und Stiftungen
Wer fördert was?
Unter www.energiefranken.ch finden Sie einen Überblick über alle Förderanbieter für Ihren Standort und Ihr Vorhaben.
Was ist der Unterschied bei Fördergelder der verschiedenen Anbieter?
Einerseits unterscheiden sich die Fördergelder aufgrund ihres Förderbeitrags und in Bezug auf die geförderte Grösse (zb. Leistung oder Menge an eingesparter fossiler Energie). Andererseits unterscheiden sie sich auch durch das Behalten oder Abtreten der CO2-Einsparungen. Bei Fördergelder von Stiftungen (zb. KliK, Renera) tritt man die CO2-Einsparungen ab. Bei Fördergelder von Energie Uster, dem Kanton Zürich und dem Bund behalten Sie die CO2-Einsparungen auf Ihrer Anlage.
Werden Fördergelder garantiert?
Auf Fördergelder besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nicht garantiert.
Wann muss der Antrag für Fördergelder eingereicht werden?
Die Fristen zur Einreichung des Antrags auf Fördergelder unterscheiden sich unter den Förderanbietern und den Förderprogrammen. Bitte informieren Sie sich direkt beim Anbieter und Ihrem gewünschtem Förderprogramm. Meistens ist es jedoch so, dass der Antrag vor Bau-/Installationsbeginn eingereicht werden muss.