Fragen und Antworten zum neuen Einheitstarif

Ab 2027 wird der bisherige Hoch- und Niedertarif durch einen saisonalen Tarif ersetzt. Dabei gilt im Winter und im Sommer jeweils ein unterschiedlicher Tarif. Innerhalb der jeweiligen Saison ist der Tarif über den gesamten Tag einheitlich.

Mit dem neuen Tarifmodell wird Strom im Vergleich zum Vorjahr tagsüber sowie im Sommerhalbjahr auch nachts günstiger. Damit orientieren sich die Tarife stärker an den saisonalen Unterschieden bei der Strombeschaffung. Gleichzeitig schafft das Modell im Winter einen Anreiz für einen bewussten und sparsamen Stromverbrauch.

Gerne beantworten wir hier mögliche Fragen:

FAQ

Die Einteilung in Hoch- und Niedertarif passt nicht mehr zu den heutigen Verbrauchs- und Beschaffungskosten.

Früher war die elektrische Energie nachts in der Regel günstiger als tagsüber, weil der Strombedarf tiefer war und die Kraftwerke trotzdem produzierten. Heute haben sich die Preisstrukturen verändert: Neben untertägigen Schwankungen spielen saisonale Unterschiede eine deutlich grössere Rolle. Insbesondere im Sommer steht aufgrund der hohen Solarstromproduktion häufig mehr und damit günstigere Energie zur Verfügung als im Winter.

Mit dem Sommer-Tarif profitieren Kund*innen von günstigeren Preisen im sonnenreichen Sommerhalbjahr. Im verbrauchsintensiven Winterhalbjahr werden die höheren Kosten verursachergerechter abgebildet und somit Anreize für einen bewussten und sparsamen Stromverbrauch geschaffen werden.

Beim Einheitstarif bleibt der Strompreis den ganzen Tag über gleich. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Tag und Nacht.

Die Strompreise sinken sowohl für Privat- als auch für Geschäftskund*innen.

Bei Privatkund*innen mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 2’500 kWh sinken die Strompreise 2027 um 8.4%.

Für Geschäftskund*innen mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 15’000 kWh sinken die Strompreise 2027 um 12.5%.

Im Vergleich zu 2026 werden die Strompreise 2027 unter der Woche tagsüber günstiger. Im Sommerhalbjahr werden sie auch nachts günstiger. Im Winterhalbjahr fallen die Strompreise nachts und am Wochenende leicht höher aus.

Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Januar 2027 rund um die Uhr.

  • Der Wintertarif gilt vom Januar bis März und Oktober bis Dezember
  • Der Sommertarif gilt vom April bis September.

Durch die Einführung der Winter-/ Sommertarife sind keine zusätzlichen Ablesungen notwendig. Die Energie Uster hat bereits über 95% intelligente Smart Meter im Einsatz. Falls trotzdem noch eine Ablesung per Ende Jahr erforderlich ist, werden die betroffenen Kund*innen entsprechend informiert.

Ja, der Verbrauch wird nach wie vor auf dem Zähler angezeigt:

  • Winterverbrauch: Unter dem Wert 1.8.1, 1T oder L1 (Bei alten Stromzähler «I»)
  • Sommerverbrauch: Unter dem Wert 1.8.2, 2T oder L2 (Bei alten Stromzähler «II»)

Bei Solar Max wird die Berechnung der Vergütung an die Sommer-/Winterproduktion angepasst. Die Vergütung berechnet sich im Jahr 2027 anhand der gültigen Energiepreise im Verhältnis zur jährlichen Solarstromproduktion mit 27% im Winterhalbjahr und 73% im Sommerhalbjahr (Studie «Winterstrom Schweiz»).

Die Vergütung beträgt im Jahr 2027 11.19 Rp./kWh. Insbesondere aufgrund der tieferen Energiepreise fällt die Vergütung tiefer aus als im Jahr 2026. Zu einem geringeren Anteil auch durch die Umstellung auf Sommer-/Winterproduktion. Die Vergütung ist aber immer noch höher als in den Jahren vor 2023.

Bei Kund*innen mit Solar Share werden die HT/NT-Tarifzeiten automatisch an Winter/Sommer-Tarifzeiten angepasst. Es sind keine Massnahmen durch die Kundschaft notwendig.

Der Preis für Solar Share-Flex beträgt im Jahr 2027 im Winter 25.65 Rp./kWh und im Sommer 19.83 Rp./kWh im Sommer.

Bei Solar Share-Fix beträgt der Preis standardmässig 22 Rp./kWh im Winter und 16 Rp./kWh im Sommer.

Mit der Umstellung auf Winter-/Sommertarifzeiten wird bei Geschäftskund*innen auch die Tarifzeit des Leistungstarifs angepasst. Der Leistungstarif wird nur noch für Lastspitzen von Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 20 Uhr verrechnet. Am Samstagvormittag fällt die bisherige Verrechnung weg. Damit wird am gesamten Wochenende kein Leistungspreis mehr erhoben.