Veröffentlicht 28. August 2026

meinstrom – Neue Elektrizitätspreise für 2027

Die Energie Uster AG hat heute die Strompreise für das Jahr 2027 publiziert. Damit senkt Energie Uster die Strompreise bereits zum dritten Jahr in Folge.

Für eine typische 4-Zimmer-Wohnung mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2’500 kWh und unserem Standardprodukt meinstrom «aquasol» sinkt die jährliche Stromrechnung im Jahr 2027 um rund 70 Franken bzw. 8,4 %.

Auch für Geschäftskund*innen  wird der Strom günstiger: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15’000 kWh mit unserem Standardprodukt meinstrom pro «aquasol» reduziert sich die Stromrechnung um 12,5 %.

Ein detaillierter Vergleich ist im Dokument «Mitteilung zu Tarifänderungen im Jahr 2027» für Privatkund*innen und Geschäftskund*innen ersichtlich.

Neu: Saisonale Tarife (Winter- und Sommertarife) statt Hoch- und Niedertarife

Ab 2027 wird der bisherige Hoch- und Niedertarif durch einen saisonalen Tarif ersetzt. Dabei gilt im Winter und im Sommer jeweils ein unterschiedlicher Tarif. Innerhalb der jeweiligen Saison ist der Tarif über den gesamten Tag einheitlich.

Mit dem neuen Tarifmodell wird Strom im Vergleich zum Vorjahr tagsüber sowie im Sommerhalbjahr auch nachts günstiger. Damit orientieren sich die Tarife stärker an den saisonalen Unterschieden bei der Strombeschaffung. Gleichzeitig schafft das Modell im Winter einen Anreiz für einen bewussten und sparsamen Stromverbrauch.

Typische Fragen zu dieser Tarifumstellung werden unter Fragen und Antworten beantwortet.

Änderungen bei der Vergütung von Photovoltaikanlagen

Für Besitzer*innen von Photovoltaikanlagen ändert sich ab Januar 2027 die Vergütungsgrundlage des eingespeisten Stroms. Gemäss gesetzlicher Vorgabe gilt künftig standardmässig der stündliche Spotmarktpreis anstelle des bisherigen vierteljährlichen Referenzmarktpreises. Die Vergütung orientiert sich damit stärker an den aktuellen Marktpreisen. Gleichzeitig entsteht ein zusätzlicher Anreiz, möglichst viel des selbst produzierten Stroms direkt zu verbrauchen. Wer mehr Planungssicherheit wünscht, kann bei Energie Uster weiterhin optional einen Festpreis wählen. Die Vergütung für Herkunftsnachweise bleibt unverändert bei bis zu 2.76 Rappen pro Kilowattstunde.