Energierücklieferung aus PV-Anlagen – 1. Quartal 2026

.
Standardmässig vergütet Energie Uster AG ab dem 1.1.2026 die Rücklieferung von Solarenergie zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (Referenz-Marktpreis) gemäss Art. 15 Abs. 1bis des Energiegesetzes (EnG) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 der Energieverordnung (EnV).

Der Referenz-Marktpreis wird im Nachhinein durch das Bundesamt für Energie (BFE) ermittelt und publiziert. Zusätzlich gelten für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW die Minimalvergütungen gemäss Art. 12 Abs. 1 bis EnV. Diese hängen von der Anlagengrösse und dem Vorliegen von Eigenverbrauch ab. Die anlagenspezifische Minimalvergütung ist anwendbar, falls der Referenz-Marktpreis tiefer als die anlagenspezifische Minimalvergütung ist:

Mindestvergütung für Energie aus PV-Anlagen
AnlagenleistungMindestvergütung exkl. MWSt (Rp./kWh)Formel für Berechnung
Unter 30 kWpAlle6.00 Rp./kWh
30 bis unter 150 kWpMit Eigenverbrauch1.20 bis 6.00 Rp./kWh(30 kWp * 6.00 Rp./kWh) / Anlagenleistung in kWp
30 bis unter 150 kWpOhne Eigenverbrauch6.20 Rp./kWh
Ab 150 kWpAlle
Höhe der Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN)

Bei entsprechender Vereinbarung vergütet Energie Uster AG im Jahr 2026 höchstens 2.76 Rp./kWh für die HKN von PV-Anlagen im Versorgungsgebiet. Der Preis der HKN-Vergütung wird reduziert, wenn die Vergütung der Energie und der HKN zusammen die anlagenspezifischen, anrechenbaren Kosten übersteigt. Wenn die Vergütung der Energie die anlagenspezifischen anrechenbaren Kosten übersteigt, besteht kein Anspruch mehr auf die HKN-Vergütung und es wird der Referenzmarktpreis vergütet.

Für PV-Anlagen gelten folgende Anrechenbarkeitsgrenzen:

  • Anlagen mit Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 10.96 Rp./kWh
  • Anlagen mit Eigenverbrauch ab 100 kW: 7.20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 8.20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 100 kW: 5.40 Rp./kWh
Preise für das erste Quartal 2026

Im April hat das Bundesamt für Energie den «BFE Referenzmarktpreis» publiziert:
Dieser beträgt für das erste Quartal 2026 10.266 Rp./kWh.

Die anrechenbaren Kosten für Energie und HKN sind gesetzlich limitiert (siehe oben).

  • Bei einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch, weniger als 100 kWp und Inbetriebnahme nach dem 1.10.2017 beträgt die gemeinsame Vergütung für Energie und HKN (Anrechenbarkeit) beispielsweise maximal 10.96 Rp./kWh
    (Bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.10.2017 ist die Anrechenbarkeit abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme etwas höher).
    .
    Damit beträgt die Vergütung für eine solche Anlage im 1. Quartal 2026, exkl. MWSt:
    – Energie                                        10.266 Rp./kWh
    – Herkunftsnachweise (HKN)        0.694 Rp./kWh
    – Total                                         10.960 Rp./kWh

    Der Preis für die HKN richtet sich nach der maximalen gemeinsamen Vergütung für die Energie und Herkunftsnachweise (Anrechenbarkeit).

    Der Mechanismus für die Berechnung der Vergütung der Energie und HKN für eine Anlage unter 30 kWp in Abhängigkeit des Referenzmarktpreises (RMP) wird in folgender Grafik illustriert:

  • Bei einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch, ab 100 kWp und Inbetriebnahme nach dem 1.4.2020 beträgt die gemeinsame Vergütung für Energie und HKN (Anrechenbarkeit) beispielsweise maximal 7.20 Rp./kWh.

    Die Vergütung für eine solche Anlage beträgt im 1. Quartal 2026, exkl. MWSt:
    – Energie                                        10.266 Rp./kWh
    – Herkunftsnachweise (HKN)        0.000 Rp./kWh
    – Total                                         10.266 Rp./kWh

    Der Preis für die HKN richtet sich nach der maximalen gemeinsamen Vergütung für die Energie und Herkunftsnachweise (Anrechenbarkeit).

    Der Mechanismus für die Berechnung der Vergütung der Energie und HKN für eine Anlage von 100 kWp in Abhängigkeit des Referenzmarktpreises (RMP) wird in folgender Grafik illustriert:.

Für die Details verweisen wir gerne auf das Tarifblatt Strom 2026 (S. 36ff), siehe unten.

  • Bei Kundinnen und Kunden, die fristgerecht bis am 31. Januar 2026 eine Vereinbarung «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» abgeschlossen haben, richtet sich die Vergütung für Energie und HKN nach den vertraglichen Bestimmungen.
    .
    PV-Anlage mit weniger als 100 kWp, exkl. MWSt:
    – Energie                                       8.20 Rp./kWh
    – Herkunftsnachweise (HKN)       2.76 Rp./kWh
    – Total                                        10.96 Rp./kWh
Tarife

Tarifblatt Strom 2026