Vergütung für Rücklieferung von PV-Anlagen im 1.Quartal 2026
Standardmässig vergütet Energie Uster AG ab dem 1.1.2026 die Rücklieferung von Solarenergie zum vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis.
Im April hat das Bundesamt für Energie den «BFE Referenz-marktpreis» publiziert. Dieser beträgt für das erste Quartal 2026 10.266 Rp./kWh.
Damit ergeben sich beispielsweise folgende Preise im 1. Quartal 2026, exkl. MWSt.
- PV-Anlage mit Eigenverbrauch, weniger als 100 kWp und Inbetriebnahme nach dem 1.10.2017
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– Energie 10.266 Rp./kWh
– Herkunftsnachweise (HKN) 0.694 Rp./kWh
– Total 10.960 Rp./kWh
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Der Preis für die HKN richtet sich nach der maximalen gemeinsamen Vergütung für die Energie und Herkunftsnachweise (Anrechenbarkeit) von 10.96 Rp./kWh (Bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.10.2017 ist die Anrechenbarkeit abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme etwas höher).
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- PV-Anlage mit Eigenverbrauch, ab 100 kWp und Inbetriebnahme nach dem 1.4.2020
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– Energie 10.266 Rp./kWh
– Herkunftsnachweise (HKN) 0.000 Rp./kWh
– Total 10.266 Rp./kWh
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Der Preis für die HKN richtet sich nach der maximalen gemeinsamen Vergütung für die Energie und Herkunftsnachweise (Anrechenbarkeit) von 7.20 Rp./kWh.
. - Bei Kundinnen und Kunden, die fristgerecht bis am 31. Januar 2026 eine Vereinbarung «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» abgeschlossen haben, richtet sich die Vergütung für Energie und HKN nach den vertraglichen Bestimmungen.
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PV-Anlage mit weniger als 100 kWp
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– Energie 8.20 Rp./kWh
– Herkunftsnachweise (HKN) 2.76 Rp./kWh
– Total 10.96 Rp./kWh